GKV-Spitzenverband: Leitfaden zur Selbsthilfeförderung überarbeitet
Dieses Jahr wurde der Leitfaden zur Selbsthilfeförderungnach § 20h SGB V überarbeitet. Er wurde vom Vorstand des GKV-Spitzenverbands in der anliegenden Fassung beschlossen und gilt ab 01.01.2026.