Information 16. Juli 2025

GKV-Spitzenverband: Leitfaden zur Selbsthilfeförderung überarbeitet

Dieses Jahr wurde der Leitfaden zur Selbsthilfeförderungnach § 20h SGB V überarbeitet. Er wurde vom Vorstand des GKV-Spitzenverbands in der anliegenden Fassung beschlossen und gilt ab 01.01.2026.

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